Fahrerkarte beantragen 2026: Online, PDF & Status
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Fahrerkarte beantragen – Online-Antrag, PDF und Bearbeitungsstatus

Fahrerkarte beantragen – Online-Antrag, PDF und Bearbeitungsstatus

Eine Fahrerkarte wird in Deutschland bei der für den Wohnort zuständigen Behörde oder Ausgabestelle beantragt. Je nach Bundesland kann der Antrag online, persönlich oder mit einem PDF-Formular gestellt werden. Einen einzigen bundesweiten Online-Antrag oder zentralen Status-Tracker für alle Fahrer gibt es nicht.

Für den Antrag werden insbesondere ein Identitätsnachweis, eine gültige Fahrerlaubnis, ein Wohnsitznachweis und ein biometrisches Lichtbild benötigt. Die Fahrerkarte ist grundsätzlich fünf Jahre gültig. Eine Verlängerung sollte spätestens 15 Arbeitstage vor Ablauf beantragt werden.

Wichtig für 2026: Seit dem 1. Juli 2026 gelten die EU-Vorschriften zu Lenk- und Ruhezeiten sowie zum Tachographen auch für bestimmte Fahrzeuge über 2,5 bis 3,5 Tonnen, wenn sie im grenzüberschreitenden gewerblichen Güterverkehr oder in der Kabotage eingesetzt werden. Dadurch kann die Fahrerkarte auch für Fahrer leichter Nutzfahrzeuge relevant werden.

Frage Kurzantwort
Wo beantragen? bei der für den Wohnort zuständigen Behörde oder Ausgabestelle
Online möglich? ja, aber nicht überall in Deutschland
PDF-Antrag möglich? je nach zuständiger Stelle; z. B. stellt DEKRA Formulare bereit
Gültigkeit 5 Jahre
Verlängerung spätestens 15 Arbeitstage vor Ablauf beantragen
Bearbeitungszeit regional unterschiedlich; häufig wenige Arbeitstage bis mehrere Wochen
Kosten regional unterschiedlich
Bundesweiter Status-Tracker? Nein
Verlust / Diebstahl Ersatzkarte grundsätzlich innerhalb von 7 Kalendertagen beantragen

Inhalt:

  1. Wo kann man eine Fahrerkarte beantragen?
  2. Kann man die Fahrerkarte online beantragen?
  3. Wie findet man die zuständige Stelle?
  4. Wo gibt es den Fahrerkarte-Antrag als PDF?
  5. Welche Unterlagen braucht man?
  6. Wie füllt man den Antrag richtig aus?
  7. Was kostet eine Fahrerkarte?
  8. Wie lange dauert die Ausstellung?
  9. Wie kann man den Bearbeitungsstatus prüfen?
  10. Wird die Fahrerkarte zugeschickt?
  11. Wann muss man die Fahrerkarte verlängern?
  12. Was passiert, wenn die Fahrerkarte abgelaufen ist?
  13. Was tun bei Verlust oder Diebstahl?
  14. Kann der Arbeitgeber die Fahrerkarte beantragen?
  15. Was gilt bei einer ausländischen Fahrerkarte?
  16. Fahrerkarte ab 2,5 Tonnen – was gilt seit Juli 2026?
  17. Welche Fehler verzögern den Antrag?
  18. FAQ

Wo kann man eine Fahrerkarte in Deutschland beantragen?

Der Antrag wird an die nach Landesrecht zuständige Behörde oder Ausgabestelle gerichtet. Welche Stelle zuständig ist, hängt vom Bundesland und vom Wohnort des Fahrers ab.

Je nach Region kann das beispielsweise sein:

  • Fahrerlaubnisbehörde,
  • Straßenverkehrsamt,
  • Landratsamt,
  • zuständige kommunale Behörde,
  • DEKRA,
  • TÜV SÜD,
  • eine andere vom Bundesland beauftragte Ausgabestelle.

Deshalb ist die Suche nach einem einzigen bundesweiten „Fahrerkarte-Amt“ nicht zielführend.

Entscheidend ist der Wohnsitz des Antragstellers.

Kann man die Fahrerkarte online beantragen?

Ja, in vielen Regionen ist ein Online-Antrag möglich. Es gibt jedoch keinen einheitlichen Online-Service, der für jeden Wohnort in Deutschland gilt.

Ob die Fahrerkarte vollständig online beantragt werden kann, hängt von der zuständigen Landesbehörde beziehungsweise Ausgabestelle ab.

Beispiele:

  • In Bayern stehen Online-Angebote über beauftragte Ausgabestellen zur Verfügung.
  • Auch in Sachsen-Anhalt werden Online-Verfahren angeboten.
  • In Brandenburg können bestimmte Verfahren online über die zuständige Fahrerlaubnisbehörde abgewickelt werden.
  • In Berlin ist für den Antrag derzeit grundsätzlich eine persönliche Vorsprache vorgesehen.

Deshalb sollte man zuerst den Wohnort auswählen und erst danach prüfen, ob ein Online-Antrag verfügbar ist.

Was braucht man für den Online-Antrag?

Je nach Portal können unter anderem erforderlich sein:

  • Online-Nutzerkonto,
  • elektronische Identifizierung,
  • digitales biometrisches Foto,
  • digitale Kopie des Führerscheins,
  • digitale Unterschrift,
  • Online-Zahlungsmöglichkeit.

Die genauen technischen Anforderungen unterscheiden sich zwischen den zuständigen Stellen.

Wie finde ich heraus, wo ich meine Fahrerkarte beantragen muss?

Am einfachsten lässt sich die zuständige Stelle über das Verwaltungsportal des Bundes ermitteln. Dort kann die Leistung „Fahrerkarte beantragen“ aufgerufen und anschließend die Region beziehungsweise der Wohnort ausgewählt werden.

Zuständige Stelle für die Fahrerkarte finden

Nach Auswahl der Region werden – soweit vorhanden – angezeigt:

  • zuständige Behörde oder Ausgabestelle,
  • Online-Verfahren,
  • benötigte Unterlagen,
  • Gebühren,
  • Bearbeitungszeit,
  • Kontaktmöglichkeiten.

Das ist zuverlässiger als ein beliebiges PDF aus einer Suchmaschine herunterzuladen.

Wo kann man den Fahrerkarte-Antrag als PDF herunterladen?

Auch beim PDF-Antrag gibt es kein einziges Formular, das automatisch für jede Ausgabestelle in Deutschland die richtige Wahl ist.

DEKRA stellt beispielsweise einen aktuellen Antrag auf Erteilung einer Fahrerkarte als PDF bereit. DEKRA ist unter anderem in Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen und Sachsen-Anhalt als Ausgabestelle tätig.

Fahrerkarte-Antrag PDF bei DEKRA herunterladen

Vor dem Ausfüllen sollte trotzdem geprüft werden, ob DEKRA beziehungsweise dieses Formular für den eigenen Wohnort zuständig ist.

In anderen Bundesländern können Behörden eigene Formulare verwenden.

Kann man den Fahrerkarte-Antrag am Computer ausfüllen?

Das DEKRA-Formular kann am Computer ausgefüllt und anschließend ausgedruckt werden.

Bei einem Papierantrag müssen zusätzlich die Vorgaben zur:

  • Unterschrift,
  • Fotografie,
  • Vorlage beziehungsweise Kopie der Dokumente und
  • Abgabe bei der zuständigen Stelle

beachtet werden.

Welche Unterlagen braucht man für eine Fahrerkarte?

Nach § 5 FPersV benötigt der Antragsteller insbesondere eine gültige Fahrerlaubnis, einen Nachweis über den Wohnsitz in Deutschland, Angaben zur Identität und ein biometrisches Lichtbild.

Typischerweise werden benötigt:

  • Personalausweis oder Reisepass,
  • gegebenenfalls Meldebescheinigung,
  • gültiger Führerschein,
  • Nachweis des Wohnsitzes in Deutschland,
  • biometrisches Lichtbild im Format 35 × 45 mm,
  • ausgefüllter Antrag,
  • gegebenenfalls die bisherige Fahrerkarte.

Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung kommen weitere Nachweise hinzu.

Welche Führerscheinklassen werden akzeptiert?

Für die deutsche Fahrerkarte kann eine gültige deutsche oder entsprechende EU-/EWR-Fahrerlaubnis relevant sein.

Im Bundesportal werden unter anderem folgende Klassen genannt:

  • B,
  • BE,
  • C1,
  • C1E,
  • C,
  • CE,
  • D1,
  • D1E,
  • D,
  • DE.

Entscheidend ist, dass die Fahrerlaubnis zum Führen eines Fahrzeugs berechtigt, für dessen Einsatz die entsprechenden Lenk- und Ruhezeitregeln gelten.

Braucht man einen deutschen Führerschein?

Nicht zwingend. Auch eine gültige Fahrerlaubnis aus einem anderen EU- oder EWR-Staat kann für den Antrag akzeptiert werden, wenn sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllt.

Wie füllt man einen Fahrerkarte-Antrag richtig aus?

Die Daten im Antrag müssen mit den vorgelegten Dokumenten übereinstimmen.

Besonders genau sollten geprüft werden:

  • Familienname,
  • Geburtsname,
  • Vorname beziehungsweise Vornamen,
  • Geburtsdatum,
  • Geburtsort,
  • Wohnanschrift,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Führerscheinnummer,
  • Ausstellungsstaat des Führerscheins,
  • gewünschte EU-Sprache für die Anzeige am Fahrtenschreiber.

Bei einer bereits vorhandenen Fahrerkarte kann zusätzlich deren Kartennummer benötigt werden.

Warum wird nach der Muttersprache gefragt?

Die Fahrpersonalverordnung verlangt bei der Beantragung Angaben zur Muttersprache. In den Antragsformularen wird außerdem die gewünschte EU-Sprache für die Anzeige am digitalen Fahrtenschreiber abgefragt.

Was kostet eine Fahrerkarte 2026?

Für die Fahrerkarte gibt es in Deutschland keinen bundesweit einheitlichen Endpreis. Die Gebühr setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen und kann je nach Bundesland und Ausgabestelle unterschiedlich hoch sein.

Region Beispielhafte Gebühr
Berlin 37,00 € für die Fahrerkarte
Berlin – Versand zusätzlich 3,00 €
Bayern je nach Verfahren etwa 46,20–52,20 €

Diese Werte zeigen, warum eine pauschale Aussage wie „die Fahrerkarte kostet in Deutschland 40 Euro“ nicht für jeden Antrag korrekt ist.

Die aktuelle Gebühr sollte immer bei der zuständigen Stelle geprüft werden.

Muss der Arbeitgeber die Fahrerkarte bezahlen?

Es besteht nicht generell die Pflicht, dass der Arbeitgeber die Kosten der persönlichen Fahrerkarte übernimmt.

Ein Arbeitgeber kann die Kosten freiwillig übernehmen beziehungsweise erstatten. Deshalb lohnt es sich, vor der Antragstellung nach der betrieblichen Regelung zu fragen.

Wie lange dauert es, eine Fahrerkarte zu bekommen?

Die Bearbeitungszeit hängt von der zuständigen Ausgabestelle und vom konkreten Antrag ab. Es gibt deshalb keine verlässliche bundesweite Aussage wie „die Fahrerkarte kommt immer nach fünf Tagen“.

Aktuelle regionale Angaben zeigen beispielsweise:

  • Berlin: etwa 5 Werktage,
  • Bremen: etwa 3–5 Arbeitstage,
  • Hamburg bei Ersatzkarten: etwa 5–10 Werktage,
  • Brandenburg bei bestimmten Verfahren: etwa 7–21 Tage.

DEKRA nennt für das eigene Antragsverfahren bei einem Erstantrag eine Frist von bis zu 20 Werktagen, sobald die erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen und die notwendigen Prüfungen abgeschlossen sind.

Wer die Fahrerkarte für einen neuen Job benötigt, sollte sie deshalb nicht erst wenige Tage vor Arbeitsbeginn beantragen.

Was verzögert die Ausstellung?

Typische Gründe sind:

  • fehlende Unterlagen,
  • falsche Angaben,
  • nicht akzeptiertes Foto,
  • Probleme mit dem Wohnsitznachweis,
  • Unklarheiten beim Führerschein,
  • bereits vorhandene Fahrerkarte,
  • nicht korrekt ausgefüllter Antrag.

Wie kann man den Status der Fahrerkarte prüfen?

Einen zentralen bundesweiten Online-Status-Tracker für Fahrerkarte-Anträge gibt es nicht.

Wie der Bearbeitungsstand geprüft werden kann, hängt davon ab, wo der Antrag gestellt wurde.

Mögliche Wege sind:

  • Status im verwendeten Online-Portal prüfen,
  • Nutzerkonto des Online-Dienstes öffnen,
  • zuständige Fahrerlaubnisbehörde kontaktieren,
  • bei der beauftragten Ausgabestelle nachfragen,
  • Informationen zur Abholung oder zum Versand abwarten.

Wer den Antrag online gestellt hat, sollte zuerst das verwendete Portal und dort vorhandene Nachrichten beziehungsweise Statusinformationen prüfen.

Kann man den Fahrerkarte-Status beim KBA prüfen?

Das Kraftfahrt-Bundesamt führt das Zentrale Fahrtenschreiberkartenregister und personalisiert die Karten. Der Antrag selbst wird jedoch über die nach Landesrecht zuständige Behörde oder Ausgabestelle abgewickelt.

Fragen zum Bearbeitungsstand sollten deshalb in erster Linie an die Stelle gerichtet werden, bei der der Antrag abgegeben wurde.

Wird die Fahrerkarte per Post zugeschickt?

Das hängt von der zuständigen Stelle und der gewählten Versandart ab.

Je nach Region kann die fertige Fahrerkarte:

  • bei der Ausgabestelle abgeholt oder
  • direkt zugestellt werden.

Für einen Direktversand können zusätzliche Gebühren anfallen.

Bei bestimmten Online-Verfahren kann die personalisierte Karte direkt vom KBA an den Antragsteller versandt werden.

Wann muss man die Fahrerkarte verlängern?

Eine Fahrerkarte ist grundsätzlich fünf Jahre gültig. Die Erneuerung muss spätestens 15 Arbeitstage vor dem Ablauf der aktuellen Karte beantragt werden.

Es empfiehlt sich jedoch, nicht bis zum letzten möglichen Termin zu warten.

Wer beruflich täglich auf die Fahrerkarte angewiesen ist, sollte das Ablaufdatum regelmäßig kontrollieren und die Folgekarte rechtzeitig beantragen.

Wann kann man eine neue Fahrerkarte beantragen?

Einige Ausgabestellen ermöglichen die Beantragung einer Folgekarte bereits mehrere Monate vor Ablauf. In Bayern wird beispielsweise eine Beantragung frühestens sechs Monate vor Ablauf genannt.

Für den eigenen Wohnort sollte die konkrete Frist bei der zuständigen Stelle geprüft werden.

Was passiert, wenn die Fahrerkarte bereits abgelaufen ist?

Mit einer abgelaufenen Fahrerkarte sollte nicht einfach weitergearbeitet werden, als wäre sie weiterhin gültig.

Bei regionalen Verfahren wird für eine bereits abgelaufene Karte teilweise wieder eine Erstbestellung vorgesehen.

Deshalb ist die rechtzeitige Verlängerung besonders wichtig.

Die bloße Tatsache, dass bereits ein Antrag auf eine neue Karte gestellt wurde, ersetzt die notwendige gültige Fahrerkarte nicht automatisch.

Was tun, wenn die Fahrerkarte verloren oder gestohlen wurde?

Bei Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Fehlfunktion muss grundsätzlich innerhalb von sieben Kalendertagen eine Ersatzkarte beantragt werden.

Bei Diebstahl ist außerdem eine entsprechende Anzeige erforderlich.

Bei Verlust können je nach Ausgabestelle eine schriftliche Verlusterklärung beziehungsweise eine eidesstattliche Versicherung verlangt werden.

Wie lange dauert die Ersatz-Fahrerkarte?

Eine ordnungsgemäß beantragte Ersatzkarte ist nach den EU-Regeln grundsätzlich innerhalb von acht Arbeitstagen auszustellen.

Während einer zulässigen Fahrt ohne Karte müssen die besonderen Dokumentationspflichten eingehalten werden.

Darf man ohne Fahrerkarte weiterfahren?

Bei Beschädigung, Fehlfunktion, Verlust oder Diebstahl kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen höchstens 15 Kalendertage ohne Fahrerkarte weitergefahren werden.

Ein längerer Zeitraum ist nur möglich, wenn dies für die Rückkehr des Fahrzeugs zum Standort notwendig ist und der Fahrer nachweisen kann, dass die Fahrerkarte nicht benutzt oder vorgelegt werden konnte.

Während dieser Zeit sind die vorgeschriebenen Ausdrucke und manuellen Angaben erforderlich.

Kann der Arbeitgeber die Fahrerkarte für den Fahrer beantragen?

Die Fahrerkarte ist eine persönliche Fahrtenschreiberkarte des Fahrers. Antragsteller ist deshalb der Fahrer selbst.

Der Arbeitgeber kann jedoch:

  • bei der Vorbereitung der Unterlagen helfen,
  • Informationen zur zuständigen Stelle bereitstellen,
  • Kosten freiwillig übernehmen,
  • bei organisatorischen Fragen unterstützen.

Auch wenn das Unternehmen die Kosten trägt, darf die persönliche Fahrerkarte keinem anderen Fahrer zur Benutzung überlassen werden.

Darf eine Fahrerkarte von mehreren Fahrern benutzt werden?

Nein. Jeder Fahrer darf nur eine gültige persönliche Fahrerkarte besitzen und diese darf keinem Dritten zur Nutzung überlassen werden.

Während der Fahrt muss der Fahrer seine Karte mitführen und sie bei einer Kontrolle auf Verlangen vorlegen.

Kann man eine ausländische Fahrerkarte in Deutschland umtauschen?

Grundsätzlich sind Fahrerkarten innerhalb des europäischen Systems personenbezogen und jeder Fahrer darf nur eine gültige Karte besitzen.

Bei einem Wechsel des gewöhnlichen Wohnsitzes kann ein Umtausch einer ausländischen Fahrerkarte möglich beziehungsweise erforderlich werden.

Die zuständige deutsche Stelle prüft vor Ausstellung unter anderem das Zentrale Fahrtenschreiberkartenregister sowie entsprechende Register anderer EU-/EWR-Staaten.

Dadurch soll insbesondere verhindert werden, dass eine Person gleichzeitig mehrere gültige Fahrerkarten besitzt.

Braucht man seit Juli 2026 auch ab 2,5 Tonnen eine Fahrerkarte?

Seit dem 1. Juli 2026 gelten die europäischen Lenk- und Ruhezeit- sowie Tachographenvorschriften auch für bestimmte Gütertransporte mit Fahrzeugen beziehungsweise Fahrzeugkombinationen über 2,5 Tonnen, wenn sie im grenzüberschreitenden Verkehr oder in der Kabotage eingesetzt werden.

Betroffen sind insbesondere leichte Nutzfahrzeuge zwischen mehr als 2,5 und 3,5 Tonnen, die entsprechende gewerbliche internationale Transporte durchführen.

Für solche Fahrzeuge ist seit dem 1. Juli 2026 grundsätzlich auch ein Tachograph erforderlich, soweit keine Ausnahme greift.

Wer ein solches Fahrzeug im erfassten Transportverkehr fährt, benötigt damit auch die für die Nutzung des digitalen Fahrtenschreibers erforderliche Fahrerkarte.

Gilt die 2,5-Tonnen-Regel für jeden Transporter?

Nein. Die neue EU-Grenze betrifft nicht pauschal jeden Transporter über 2,5 Tonnen.

Entscheidend sind unter anderem:

  • zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger,
  • Art des Transports,
  • grenzüberschreitender Verkehr beziehungsweise Kabotage,
  • mögliche gesetzliche Ausnahmen.

Für rein nationale Fahrten und bestimmte nicht gewerbliche oder ausgenommene Transporte gelten andere Voraussetzungen.

Welche Fehler verzögern den Fahrerkarte-Antrag?

Die häufigsten Probleme entstehen durch unvollständige oder nicht übereinstimmende Unterlagen.

Fehler Folge
falsche zuständige Stelle gewählt Antrag muss eventuell neu eingereicht werden
unvollständiger Antrag Rückfrage oder Nachforderung
fehlender Wohnsitznachweis Voraussetzungen können nicht geprüft werden
falsche Führerscheindaten Registerprüfung verzögert sich
ungeeignetes Foto neues Foto erforderlich
fehlende bisherige Karte Problem bei Erneuerung oder Austausch
Verlängerung zu spät beantragt Gefahr einer Lücke zwischen den Karten

Checkliste vor dem Absenden

  • Ist die Stelle für meinen Wohnort zuständig?
  • Habe ich den richtigen Antrag gewählt?
  • Sind Name und Geburtsdaten korrekt?
  • Stimmt die Anschrift?
  • Ist die Führerscheinnummer korrekt?
  • Ist das Foto aktuell und geeignet?
  • Sind alle erforderlichen Dokumente vorhanden?
  • Ist die Unterschrift korrekt?
  • Ist die Gebühr bezahlt beziehungsweise die Zahlungsart geklärt?
  • Habe ich bei einer Verlängerung das Ablaufdatum berücksichtigt?

Fahrerkarte beantragen – das Wichtigste in Kürze

  • Die Fahrerkarte wird in Deutschland über die für den Wohnort zuständige Behörde oder Ausgabestelle beantragt.
  • Es gibt keinen einzigen bundesweiten Online-Antrag für alle Fahrer.
  • In vielen Regionen kann die Fahrerkarte online beantragt werden.
  • Andere Behörden verlangen weiterhin eine persönliche Antragstellung.
  • PDF-Formulare werden unter anderem von DEKRA und regionalen Behörden angeboten.
  • Für den Antrag werden insbesondere Identitätsnachweis, Fahrerlaubnis, Wohnsitznachweis und biometrisches Foto benötigt.
  • Die Fahrerkarte ist grundsätzlich fünf Jahre gültig.
  • Die Verlängerung muss spätestens 15 Arbeitstage vor Ablauf beantragt werden.
  • Die Gebühren unterscheiden sich je nach Bundesland und Ausgabestelle.
  • Auch die Bearbeitungszeit ist regional unterschiedlich.
  • Einen einheitlichen bundesweiten Online-Status für Fahrerkarte-Anträge gibt es nicht.
  • Bei Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Fehlfunktion muss grundsätzlich innerhalb von sieben Kalendertagen eine Ersatzkarte beantragt werden.
  • Die Ersatzkarte ist grundsätzlich innerhalb von acht Arbeitstagen auszustellen.
  • Jeder Fahrer darf nur eine gültige Fahrerkarte besitzen.
  • Seit dem 1. Juli 2026 können die Tachographen- und Fahrerkartenregeln auch Fahrer bestimmter Fahrzeuge über 2,5 Tonnen im internationalen Güterverkehr betreffen.

FAQ – Fahrerkarte beantragen

Wo kann ich eine Fahrerkarte beantragen?

Bei der für Ihren Wohnort zuständigen Behörde oder Ausgabestelle. Welche Stelle zuständig ist, hängt vom Bundesland und Wohnort ab.

Kann ich die Fahrerkarte online beantragen?

In vielen Regionen ja, aber nicht bundesweit über ein einziges Portal. Ob ein Online-Antrag angeboten wird, erfahren Sie über das Verwaltungsportal beziehungsweise die für Ihren Wohnort zuständige Stelle.

Gibt es einen Fahrerkarte-Antrag als PDF?

Ja. Unter anderem stellt DEKRA einen PDF-Antrag bereit. Es sollte vorher geprüft werden, ob dieses Formular bei der für den eigenen Wohnort zuständigen Ausgabestelle verwendet werden kann.

Welche Unterlagen brauche ich für eine Fahrerkarte?

Typischerweise benötigen Sie Identitätsnachweis, gültige Fahrerlaubnis, Wohnsitznachweis, biometrisches Lichtbild und den ausgefüllten Antrag. Bei Verlängerung, Austausch oder Ersatz können weitere Unterlagen erforderlich sein.

Was kostet eine Fahrerkarte?

Die Kosten sind in Deutschland nicht überall gleich. Sie hängen von Bundesland, Ausgabestelle und Versandart ab. Beispielsweise werden in Berlin 37 Euro zuzüglich gegebenenfalls 3 Euro Versand genannt, während in Bayern je nach Verfahren höhere Gesamtgebühren entstehen können.

Wie lange dauert eine Fahrerkarte?

Die Bearbeitungsdauer hängt von der zuständigen Stelle ab. Regional werden Zeiten von wenigen Werktagen bis zu mehreren Wochen angegeben. Unvollständige Unterlagen können das Verfahren verlängern.

Wie kann ich den Status meiner Fahrerkarte prüfen?

Es gibt keinen bundesweit einheitlichen Fahrerkarte-Status-Tracker. Prüfen Sie das Online-Portal, über das Sie den Antrag gestellt haben, oder fragen Sie bei Ihrer zuständigen Behörde beziehungsweise Ausgabestelle nach.

Wie lange ist eine Fahrerkarte gültig?

Die Fahrerkarte ist grundsätzlich fünf Jahre gültig.

Wann muss ich meine Fahrerkarte verlängern?

Die Folgekarte muss spätestens 15 Arbeitstage vor Ablauf der bisherigen Fahrerkarte beantragt werden. Es empfiehlt sich, den Antrag früher vorzubereiten.

Kann ich eine Fahrerkarte sechs Monate vorher verlängern?

Einige regionale Ausgabestellen ermöglichen eine Beantragung bereits sechs Monate vor Ablauf. Der mögliche früheste Antragstermin sollte bei der zuständigen Stelle geprüft werden.

Was mache ich, wenn meine Fahrerkarte verloren geht?

Der Verlust muss gemeldet und grundsätzlich innerhalb von sieben Kalendertagen eine Ersatzkarte beantragt werden. Zusätzlich gelten besondere Dokumentationsregeln für Fahrten ohne Karte.

Wie schnell kommt eine Ersatz-Fahrerkarte?

Nach einem ordnungsgemäßen Antrag muss die Ersatzkarte grundsätzlich innerhalb von acht Arbeitstagen ausgestellt werden.

Darf ich nach Verlust ohne Fahrerkarte fahren?

Unter den gesetzlichen Voraussetzungen grundsätzlich bis zu 15 Kalendertage. Während dieser Zeit müssen die erforderlichen Ausdrucke und manuellen Angaben vorgenommen und mitgeführt werden.

Kann mein Arbeitgeber meine Fahrerkarte beantragen?

Die Fahrerkarte ist eine persönliche Karte des Fahrers. Der Arbeitgeber kann bei der Vorbereitung helfen und gegebenenfalls die Kosten übernehmen, die persönliche Fahrerkarte darf jedoch nur vom jeweiligen Fahrer benutzt werden.

Kann ich zwei Fahrerkarten gleichzeitig besitzen?

Nein. Jeder Fahrer darf grundsätzlich nur eine gültige Fahrerkarte besitzen. Vor einer neuen Ausstellung werden deshalb entsprechende Register geprüft.

Brauche ich für die Fahrerkarte einen deutschen Führerschein?

Nicht zwingend. Eine entsprechende gültige EU-/EWR-Fahrerlaubnis kann ebenfalls akzeptiert werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Brauche ich seit Juli 2026 für einen Transporter über 2,5 Tonnen eine Fahrerkarte?

Bei bestimmten gewerblichen grenzüberschreitenden Gütertransporten oder Kabotagefahrten ja. Seit dem 1. Juli 2026 gelten die EU-Tachographenvorschriften grundsätzlich auch für erfasste Fahrzeuge beziehungsweise Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 2,5 Tonnen. Gesetzliche Ausnahmen müssen separat geprüft werden.

Wo finde ich die Regeln zu Lenk- und Ruhezeiten?

Die Regeln zu Tages- und Wochenlenkzeiten, Fahrtunterbrechungen sowie täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten finden Sie im Ratgeber Lenk- und Ruhezeiten für Lkw-Fahrer.