Welche Versicherung schützt Lkw-Fahrer bei einem Arbeitsunfall und wer zahlt bei einem beschädigten Transportgut? Die Antwort hängt davon ab, ob eine Person verletzt, ein fremdes Fahrzeug beschädigt oder ein Schaden an der Ladung verursacht wurde.
Bei einem Arbeits- oder Wegeunfall greift grundsätzlich die gesetzliche Unfallversicherung. Schäden, die durch den Betrieb des Lkw bei Dritten entstehen, fallen in den Bereich der Kfz-Haftpflichtversicherung. Für die gesetzliche Haftung eines Transportunternehmens wegen Verlust, Beschädigung oder verspäteter Ablieferung von Waren ist dagegen die Güterschaden-Haftpflicht- beziehungsweise Verkehrshaftungsversicherung relevant.
Dieser Ratgeber erklärt die wichtigsten Versicherungen für Lkw-Fahrer und Transportunternehmen, das richtige Vorgehen nach einem Unfall und die erforderlichen Schritte bei einem Transportschaden.
Inhaltsverzeichnis:
- Welche Versicherung zahlt in welchem Fall?
- Arbeitsunfall als Lkw-Fahrer
- Wegeunfall auf dem Weg zur Arbeit
- Frachtführerhaftung und Verkehrshaftungsversicherung
- Unterschiede zwischen den Versicherungen
- Transportschaden richtig melden
- Fristen bei Güterschäden
- Sinnvolle Zusatzversicherungen
- Checklisten für Fahrer und Disposition
- FAQ
Welche Versicherung zahlt in welchem Fall?
Kurz erklärt: Bei einer Verletzung während der Arbeit ist die gesetzliche Unfallversicherung zuständig. Schäden an anderen Fahrzeugen oder Personen reguliert in der Regel die Kfz-Haftpflichtversicherung. Für Schäden an der beförderten Ware ist die Frachtführerhaftung nach HGB oder CMR entscheidend.
| Schaden oder Ereignis | Typischer Versicherungsschutz | Wichtiger Hinweis |
|---|---|---|
| Arbeitsunfall beim Fahren, Laden oder Entladen | Gesetzliche Unfallversicherung, häufig BG Verkehr | Der Unfall muss mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängen |
| Unfall auf dem unmittelbaren Arbeitsweg | Gesetzliche Unfallversicherung als Wegeunfall | Private Unterbrechungen können den Schutz beeinflussen |
| Personen- oder Sachschaden durch den Lkw | Kfz-Haftpflichtversicherung | Sie ersetzt nicht die Frachtführerhaftpflicht für die Ladung |
| Schaden am eigenen Lkw | Teil- oder Vollkaskoversicherung | Leistungsumfang und Selbstbeteiligung richten sich nach dem Vertrag |
| Verlust oder Beschädigung der transportierten Ware | Güterschaden-Haftpflicht- oder Verkehrshaftungsversicherung | Versichert ist die gesetzliche Haftung des Transportunternehmens |
| Voller Warenwert unabhängig von der Haftung des Frachtführers | Warentransportversicherung | Wird in der Regel vom Eigentümer oder Auftraggeber der Ware abgeschlossen |
| Dauerhafte gesundheitliche Folgen des Fahrers | Gesetzliche Unfallversicherung und eventuell private Unfallversicherung | Die private Leistung hängt von der vereinbarten Invaliditätssumme ab |
Arbeitsunfall als Lkw-Fahrer: Welche Versicherung zahlt?
Ein Arbeitsunfall ist ein zeitlich begrenztes Ereignis, das von außen auf den Körper einwirkt, einen Gesundheitsschaden verursacht und mit einer versicherten beruflichen Tätigkeit zusammenhängt.
Bei Lkw-Fahrern können unter anderem folgende Ereignisse als Arbeitsunfall gelten:
- Verkehrsunfall während einer dienstlichen Fahrt,
- Sturz beim Ein- oder Aussteigen aus dem Fahrerhaus,
- Verletzung beim Be- oder Entladen,
- Unfall bei der Ladungssicherung,
- Verletzung während einer Fahrzeugkontrolle,
- Unfall auf dem Betriebshof oder beim Rangieren.
Ob ein konkretes Ereignis als Arbeitsunfall anerkannt wird, entscheidet der zuständige Unfallversicherungsträger anhand der tatsächlichen Umstände.
Welche Leistungen gibt es nach einem Arbeitsunfall?
Die gesetzliche Unfallversicherung kann abhängig vom Unfall und seinen Folgen insbesondere folgende Leistungen übernehmen:
- ärztliche Behandlung und Krankenhausbehandlung,
- Medikamente, Heilmittel und Hilfsmittel,
- medizinische Rehabilitation,
- berufliche Wiedereingliederung oder Umschulung,
- Verletztengeld bei längerer Arbeitsunfähigkeit,
- Pflegeleistungen bei schweren Unfallfolgen,
- Unfallrente bei einer dauerhaften Minderung der Erwerbsfähigkeit,
- Leistungen an Hinterbliebene bei einem tödlichen Arbeitsunfall.
Wie hoch ist das Verletztengeld?
Das Verletztengeld beträgt grundsätzlich 80 Prozent des regelmäßigen Arbeitsentgelts, darf jedoch nicht höher sein als das regelmäßige Nettoarbeitsentgelt. Davon können noch Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung abgezogen werden.
Beschäftigte erhalten zunächst in der Regel die gesetzliche Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Das Verletztengeld wird normalerweise erst danach relevant.
Was muss ein Lkw-Fahrer nach einem Arbeitsunfall tun?
- Unfallstelle sichern: Weitere Gefahren vermeiden und bei Bedarf Erste Hilfe leisten.
- Notruf wählen: Bei Verletzten oder einer gefährlichen Verkehrssituation Polizei und Rettungsdienst verständigen.
- Arbeitgeber informieren: Vorgesetzten oder Disposition so schnell wie möglich benachrichtigen.
- Unfall dokumentieren: Fotos, Unfallort, Uhrzeit, Zeugen und Ablauf festhalten.
- Arbeitsunfall beim Arzt angeben: Deutlich mitteilen, dass die Verletzung während der Arbeit entstanden ist.
- Unterlagen aufbewahren: Arztberichte, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Belege und Korrespondenz sichern.
Wann muss ein Durchgangsarzt aufgesucht werden?
Ein Durchgangsarzt, kurz D-Arzt, ist auf die Behandlung von Arbeits- und Wegeunfällen spezialisiert. Ein Besuch ist insbesondere erforderlich, wenn:
- die Arbeitsunfähigkeit über den Unfalltag hinaus andauert,
- die Behandlung voraussichtlich länger als eine Woche notwendig ist,
- Heil- oder Hilfsmittel verordnet werden müssen,
- Beschwerden aufgrund eines früheren Arbeitsunfalls erneut auftreten.
Wer meldet den Arbeitsunfall?
Der Arbeitgeber muss den Unfall beim zuständigen Unfallversicherungsträger anzeigen, wenn der Beschäftigte getötet wird oder länger als drei Kalendertage arbeitsunfähig ist. Unabhängig davon sollte jeder Arbeitsunfall intern dokumentiert werden.
Wegeunfall: Versicherungsschutz auf dem Arbeitsweg
Ein Wegeunfall ist ein Unfall auf dem unmittelbaren Weg zwischen der Wohnung und dem Arbeitsplatz beziehungsweise Betriebshof. Auch der Rückweg nach Arbeitsende kann versichert sein.
Versicherungsschutz kann ebenfalls bestehen, wenn ein Umweg notwendig ist, um:
- ein Kind wegen der beruflichen Tätigkeit zur Betreuung zu bringen,
- an einer Fahrgemeinschaft teilzunehmen,
- eine Verkehrsumleitung zu nutzen,
- den Arbeitsplatz über einen längeren, aber deutlich schnelleren Weg zu erreichen.
Private Erledigungen wie Einkaufen, Tanken für ausschließlich private Zwecke oder der Besuch bei Freunden können den versicherten Arbeitsweg unterbrechen. Ob und wann der Versicherungsschutz wieder beginnt, hängt vom Einzelfall ab.
Was ist nach einem Wegeunfall zu tun?
Das Vorgehen entspricht weitgehend dem bei einem Arbeitsunfall: Unfallstelle sichern, Arbeitgeber informieren, den Unfall dokumentieren und bei der ärztlichen Behandlung ausdrücklich angeben, dass es sich um einen Wegeunfall handelt.
Frachtführerhaftung: Wer zahlt bei Schäden an der Ladung?
Frachtführerhaftung bedeutet: Das Transportunternehmen kann für Verlust, Beschädigung oder verspätete Ablieferung eines Gutes haften, wenn der Schaden während seiner Obhutszeit entsteht.
Die Obhutszeit beginnt grundsätzlich mit der Übernahme der Ware zur Beförderung und endet mit ihrer Ablieferung.
Für innerdeutsche Transporte richtet sich die Haftung regelmäßig nach dem Handelsgesetzbuch. Bei grenzüberschreitenden Straßentransporten kann die CMR gelten.
Was ist eine Verkehrshaftungsversicherung?
Die Verkehrshaftungsversicherung beziehungsweise Güterschaden-Haftpflichtversicherung schützt das Transportunternehmen vor versicherten Haftpflichtansprüchen aus seiner Tätigkeit als Frachtführer.
Sie ist keine pauschale Versicherung des vollständigen Warenwertes. Der Versicherer prüft zunächst:
- ob das Unternehmen rechtlich für den Schaden haftet,
- welches Transportrecht anzuwenden ist,
- ob eine Haftungsbegrenzung gilt,
- ob der Schaden vom Versicherungsvertrag erfasst wird,
- ob Sicherheits- und Meldepflichten eingehalten wurden.
Welche Schäden können versichert sein?
Abhängig vom Versicherungsvertrag kann die Verkehrshaftungsversicherung unter anderem Ansprüche wegen folgender Ereignisse abdecken:
- vollständiger oder teilweiser Verlust der Ware,
- Beschädigung während der Beförderung,
- Diebstahl oder Raub,
- Temperaturabweichungen bei Kühltransporten,
- Fehler bei Ablieferung oder Übergabe,
- Überschreitung der vereinbarten Lieferfrist,
- bestimmte Bergungs-, Umlade- oder Schadenfeststellungskosten.
Welche Leistungen tatsächlich versichert sind, ergibt sich aus dem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen.
Wie hoch ist die Haftung bei einem Güterschaden?
Bei innerdeutschen Straßentransporten ist die Entschädigung für Verlust oder Beschädigung nach dem HGB grundsätzlich auf 8,33 Sonderziehungsrechte je Kilogramm Rohgewicht des betroffenen Gutes begrenzt.
Auch bei internationalen Transporten nach CMR gilt grundsätzlich ein Haftungslimit von 8,33 Sonderziehungsrechten je Kilogramm. Der Eurobetrag verändert sich mit dem Kurs des Sonderziehungsrechts.
Der tatsächliche Warenwert kann deutlich über diesem Haftungslimit liegen. Deshalb ist die Frachtführerhaftpflicht nicht mit einer Warentransportversicherung gleichzusetzen.
Wann kann die Versicherungsleistung gefährdet sein?
Probleme mit der Deckung können insbesondere entstehen, wenn:
- nicht versicherte Güter transportiert werden,
- der räumliche Geltungsbereich der Police überschritten wird,
- vorgeschriebene Sicherungsmaßnahmen nicht eingehalten werden,
- ein ungeeigneter Parkplatz genutzt wird, obwohl konkrete Vorgaben bestanden,
- Schlüssel, Dokumente oder Zugangsdaten nicht ausreichend gesichert wurden,
- der Schaden verspätet gemeldet wird,
- Beweise oder beschädigte Ware vor der Begutachtung vernichtet werden,
- gegenüber dem Kunden vorschnell ein Schuldanerkenntnis abgegeben wird.
Kfz-Haftpflicht, Frachtführerhaftpflicht oder Transportversicherung?
| Versicherung | Was sie grundsätzlich schützt | Typisches Beispiel |
|---|---|---|
| Kfz-Haftpflichtversicherung | Haftpflichtschäden durch den Gebrauch des Fahrzeugs | Der Lkw beschädigt beim Rangieren ein anderes Fahrzeug |
| Kaskoversicherung | Bestimmte Schäden am versicherten eigenen Fahrzeug | Der eigene Lkw wird bei einem Unfall beschädigt |
| Güterschaden-Haftpflichtversicherung | Gesetzliche Haftung des Frachtführers für die transportierte Ware | Paletten werden während der Beförderung beschädigt |
| Warentransportversicherung | Versichertes Interesse am Warenwert | Der Warenwert liegt deutlich über der Haftungsgrenze des Frachtführers |
| Gesetzliche Unfallversicherung | Gesundheitliche Folgen eines Arbeits- oder Wegeunfalls | Der Fahrer verletzt sich beim Entladen |
| Private Unfallversicherung | Vertraglich vereinbarte Leistung bei dauerhaften Unfallfolgen | Nach einem Unfall bleibt eine dauerhafte Beeinträchtigung zurück |
| Fahrerschutzversicherung | Je nach Vertrag Personenschäden des Fahrers bei selbst verursachten Unfällen | Der Fahrer wird bei einem von ihm verursachten Unfall verletzt |
Transportschaden melden: Was muss der Fahrer tun?
Bei einem Transportschaden gilt: Ladung sichern, Disposition informieren, Beweise sammeln und keine eigenmächtigen Zusagen gegenüber dem Kunden machen.
Transportschaden in sieben Schritten dokumentieren
- Weitere Schäden verhindern: Ware und Fahrzeug sichern, soweit dies gefahrlos möglich ist.
- Disposition informieren: Schaden sofort mit Ort, Zeit und kurzer Beschreibung melden.
- Keine Haftung anerkennen: Keine Zahlung, Kostenübernahme oder Schuld schriftlich bestätigen.
- Fotos und Videos erstellen: Ware, Verpackung, Ladefläche, Fahrzeug, Plomben und Umgebung dokumentieren.
- Transportdokumente sichern: Frachtbrief, CMR, Lieferschein, Übergabeprotokoll und Auftragsdaten aufbewahren.
- Schaden vermerken: Sichtbare Beschädigungen konkret im Ablieferungsnachweis dokumentieren lassen.
- Weitere Anweisungen abwarten: Beschädigte Ware nicht entsorgen, umpacken oder weitertransportieren, bevor die Freigabe vorliegt.
Welche Dokumente werden bei einem Güterschaden benötigt?
- Frachtbrief oder CMR-Frachtbrief,
- Transportauftrag und Lieferschein,
- Fotos vor, während und nach der Entladung,
- Schadenprotokoll des Empfängers,
- Beschreibung von Art und Umfang der Beschädigung,
- Angaben zu Anzahl und Gewicht der betroffenen Packstücke,
- Plombennummern und Zustand der Plomben,
- Temperaturaufzeichnungen bei Kühltransporten,
- GPS- und Telematikdaten,
- Polizeibericht bei Unfall, Diebstahl oder Raub,
- Parkbeleg oder Nachweis des Abstellortes,
- Daten von Zeugen.
Wie wird ein sichtbarer Schaden vermerkt?
Eine allgemeine Bemerkung wie „Ware beschädigt“ ist häufig zu ungenau. Der Eintrag sollte Art und Umfang des Schadens möglichst konkret beschreiben.
Beispiel:
Two of 24 pallets visibly damaged. Packaging wet and cartons deformed. Seal number 123456 intact. Damage noted upon delivery.
Wichtig sind die Anzahl der betroffenen Packstücke, die Art der Beschädigung, der Zustand der Verpackung und gegebenenfalls die Nummer der Plombe.
Welche Fristen gelten bei einem Transportschaden?
Die anwendbaren Fristen hängen davon ab, ob der Transport dem deutschen HGB, der CMR oder anderen Vereinbarungen unterliegt.
| Situation | Typische Frist | Was zu tun ist |
|---|---|---|
| Äußerlich erkennbarer Schaden | Bei Ablieferung | Konkreten Vorbehalt im Ablieferungsnachweis eintragen |
| Äußerlich nicht erkennbarer Schaden nach HGB | Innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung | Schaden in Textform hinreichend genau anzeigen |
| Verspätete Ablieferung nach HGB | Innerhalb von 21 Tagen nach Ablieferung | Anspruch gegenüber dem Frachtführer anzeigen |
| Verjährung nach HGB | Grundsätzlich ein Jahr | Ansprüche rechtzeitig prüfen und geltend machen |
| Vorsatz oder gleichstehendes qualifiziertes Verschulden | Regelmäßig drei Jahre | Rechtliche Prüfung veranlassen |
Bei internationalen CMR-Transporten gelten ebenfalls kurze Anzeige- und Verjährungsfristen. Da bereits kleine Unterschiede im Sachverhalt entscheidend sein können, sollten Unternehmen größere Schäden unverzüglich an den Versicherer und gegebenenfalls an einen spezialisierten Rechtsanwalt melden.
Welche Zusatzversicherungen können für Lkw-Fahrer sinnvoll sein?
Private Unfallversicherung
Eine private Unfallversicherung kann bei einer dauerhaften körperlichen Beeinträchtigung eine vereinbarte Kapital- oder Rentenleistung zahlen. Sie kann je nach Vertrag Arbeits- und Freizeitunfälle umfassen.
Fahrerschutzversicherung
Die Fahrerschutzversicherung kann eigene Personenschäden des Fahrers absichern, wenn dieser einen Verkehrsunfall selbst verursacht hat und kein anderer Haftpflichtversicherer für seine Verletzungen eintritt.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann relevant werden, wenn ein Fahrer seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich dauerhaft nicht mehr ausüben kann. Sie ist nicht auf Unfälle beschränkt.
Verkehrsrechtsschutz
Ein Verkehrsrechtsschutz kann je nach Vertrag Anwalts- und Gerichtskosten bei rechtlichen Auseinandersetzungen nach einem Verkehrsunfall oder bei bestimmten verkehrsrechtlichen Verfahren übernehmen.
Auslandsreisekrankenversicherung
Fahrer, die regelmäßig außerhalb Deutschlands eingesetzt werden, sollten prüfen, welcher Krankenversicherungsschutz auf ihren Touren besteht und ob eine zusätzliche Auslandsabsicherung sinnvoll ist.
Checkliste für Lkw-Fahrer nach einem Arbeitsunfall
- Unfallstelle sichern und Erste Hilfe leisten.
- Bei Bedarf Polizei oder Rettungsdienst rufen.
- Arbeitgeber beziehungsweise Disposition informieren.
- Fotos, Unfallort, Zeit und Zeugen dokumentieren.
- Beim Arzt ausdrücklich „Arbeitsunfall“ oder „Wegeunfall“ angeben.
- Falls erforderlich einen Durchgangsarzt aufsuchen.
- Arztberichte, Belege und Schriftverkehr aufbewahren.
- Keine unklaren oder unvollständigen Angaben zum Unfallhergang unterschreiben.
Checkliste für Fahrer bei einem Transportschaden
- Ware und Schadenstelle sichern.
- Disposition unverzüglich informieren.
- Keine Haftung und keine Kostenübernahme anerkennen.
- Fotos von Ware, Verpackung, Fahrzeug und Plomben erstellen.
- Schaden konkret im Fracht- oder Ablieferungsdokument vermerken.
- Zeugen und beteiligte Personen notieren.
- Beschädigte Ware nicht ohne Freigabe entsorgen.
- Alle Transport-, GPS-, Temperatur- und Parkdaten sichern.
Checkliste für Disposition und Transportunternehmen
- Versicherer unverzüglich über den Schaden informieren.
- Prüfen, ob ein Sachverständiger oder Havariekommissar benötigt wird.
- Weitere Weisungen für Fahrer und Empfänger festlegen.
- Frachtvertrag, Auftrag, Frachtbrief und Versicherungsbedingungen prüfen.
- Sicherheitsvorgaben und Transportverlauf dokumentieren.
- Anzeige- und Verjährungsfristen notieren.
- Keine beschädigte Ware ohne Abstimmung verwerten oder vernichten.
- Regressmöglichkeiten gegenüber weiteren Beteiligten prüfen lassen.
Hinweis: Die konkrete Leistung hängt stets vom Unfallhergang, vom anwendbaren Recht und von den Bedingungen des jeweiligen Versicherungsvertrags ab. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechts- oder Versicherungsberatung.
FAQ zur Versicherung für Lkw-Fahrer
Welche Versicherung zahlt bei einem Arbeitsunfall als Lkw-Fahrer?
Bei einem anerkannten Arbeitsunfall ist die gesetzliche Unfallversicherung zuständig. Bei Beschäftigten eines Transport- oder Logistikunternehmens ist häufig die BG Verkehr der zuständige Unfallversicherungsträger.
Ist ein Unfall beim Be- oder Entladen ein Arbeitsunfall?
In der Regel kann ein Unfall beim Be- oder Entladen als Arbeitsunfall gelten, wenn die Tätigkeit zu den beruflichen Aufgaben gehörte und der Gesundheitsschaden dadurch verursacht wurde.
Ist ein Verkehrsunfall während einer Lkw-Tour ein Arbeitsunfall?
Ja, ein Verkehrsunfall während einer dienstlichen Fahrt kann sowohl ein Straßenverkehrsunfall als auch ein Arbeitsunfall sein. Für die Verletzungen des Fahrers ist die gesetzliche Unfallversicherung relevant. Für Schäden an anderen Verkehrsteilnehmern ist regelmäßig die Kfz-Haftpflicht zuständig.
Was ist ein Wegeunfall?
Ein Wegeunfall ist ein Unfall auf dem unmittelbaren Weg zur Arbeit oder von der Arbeit nach Hause. Bestimmte notwendige Umwege können ebenfalls versichert sein, während private Unterbrechungen den Schutz beeinflussen können.
Was ist eine Güterschaden-Haftpflichtversicherung?
Sie schützt ein Transportunternehmen gegen versicherte Haftpflichtansprüche wegen Verlust, Beschädigung oder verspäteter Ablieferung von Waren. Sie wird auch als Verkehrshaftungs- oder Frachtführerhaftpflichtversicherung bezeichnet.
Was ist der Unterschied zwischen Frachtführerhaftpflicht und Transportversicherung?
Die Frachtführerhaftpflicht deckt die gesetzliche Haftung des Transportunternehmens. Die Warentransportversicherung schützt dagegen das versicherte Interesse am Warenwert und kann auch dann leisten, wenn der Frachtführer nicht oder nur begrenzt haftet.
Deckt die Kfz-Haftpflicht Schäden an der Ladung?
Die Kfz-Haftpflicht ersetzt nicht die Frachtführerhaftpflicht. Sie reguliert grundsätzlich Haftpflichtschäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht werden. Vertragliche Ansprüche wegen beschädigter oder verlorener Ladung werden nach dem Frachtrecht und der entsprechenden Verkehrshaftungsversicherung geprüft.
Was bedeutet die Haftungsgrenze von 8,33 Sonderziehungsrechten?
Die Entschädigung wird grundsätzlich anhand des Rohgewichts der verlorenen oder beschädigten Ware berechnet. Pro Kilogramm gilt ein Limit von 8,33 Sonderziehungsrechten. Der konkrete Eurobetrag hängt vom aktuellen Umrechnungskurs ab.
Zahlt die Versicherung bei Ladungsdiebstahl auf einem unbewachten Parkplatz?
Das hängt von den Versicherungsbedingungen, der Art der Ware, den erteilten Sicherheitsanweisungen und der konkreten Parksituation ab. Wurde eine verbindliche Vorgabe für einen bewachten oder gesicherten Parkplatz missachtet, kann der Versicherungsschutz gefährdet sein.
Was muss ein Fahrer bei einem Transportschaden zuerst tun?
Der Fahrer sollte weitere Schäden verhindern, die Disposition informieren, Fotos und Dokumente sichern und keine Haftung anerkennen. Beschädigte Ware darf ohne Abstimmung nicht entsorgt oder eigenmächtig weiterverarbeitet werden.
Wie lange kann ein verdeckter Transportschaden gemeldet werden?
Bei einem innerdeutschen Transport nach HGB muss ein äußerlich nicht erkennbarer Schaden grundsätzlich innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung angezeigt werden. Die Anzeige sollte in Textform erfolgen und den Schaden möglichst genau beschreiben.
Haftet der Fahrer persönlich für einen Ladungsschaden?
Nicht automatisch. Ob ein angestellter Fahrer intern gegenüber seinem Arbeitgeber haftet, hängt unter anderem vom Verschuldensgrad, vom konkreten Arbeitsablauf und von den Grundsätzen der Arbeitnehmerhaftung ab. Eine persönliche Zahlung sollte nicht ohne rechtliche Prüfung zugesagt werden.
Ist eine private Unfallversicherung für Lkw-Fahrer verpflichtend?
Nein. Die private Unfallversicherung ist freiwillig. Sie kann die gesetzliche Absicherung ergänzen, insbesondere bei dauerhaften Unfallfolgen und bei Unfällen außerhalb der Arbeit.
40 180 295 41 




