DA1 Formular – Arbeitsunfall und Berufskrankheit im Ausland
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DA1 Formular – Arbeitsunfall und Berufskrankheit im Ausland

Das DA1 Formular bestätigt den Anspruch auf medizinische Leistungen wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit in einem anderen europäischen Staat. Es ist vor allem wichtig, wenn eine Person in einem Staat unfallversichert ist, sich aber in einem anderen EU-/EWR-Staat oder in der Schweiz behandeln lassen muss.

Für in Deutschland versicherte Beschäftigte kann das Portable Dokument DA1 beispielsweise nach einem Arbeitsunfall während einer Tätigkeit im Ausland relevant werden. Zuständig ist grundsätzlich der deutsche Unfallversicherungsträger – je nach Beschäftigung beispielsweise die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

DA1 ist nicht dasselbe wie A1, EHIC, S1 oder S2. A1 bestätigt das anzuwendende Sozialversicherungsrecht, die EHIC betrifft medizinisch notwendige Behandlung während eines vorübergehenden Aufenthalts, S1 die Krankenversicherung im Wohnstaat und S2 bestimmte geplante Krankenbehandlungen. DA1 ist speziell für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten vorgesehen.

Frage Kurzantwort
Was ist DA1? Ein portables Dokument für Sachleistungen bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit in einem anderen Staat.
Wie hieß DA1 früher? DA1 entspricht dem früheren Formular E123.
Wer stellt DA1 in Deutschland aus? Der zuständige Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, z. B. Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
Braucht jeder Beschäftigte DA1 im Ausland? Nein. DA1 ist kein allgemeiner Nachweis für jede Dienstreise oder Auslandstätigkeit.
Wofür braucht man DA1? Für besondere medizinische Leistungen aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit in einem anderen Staat.
Ist DA1 dasselbe wie A1? Nein. A1 bestätigt das anzuwendende Sozialversicherungsrecht, DA1 den besonderen Leistungsanspruch.
Ersetzt die EHIC das DA1? Nein. Bei Behandlung speziell wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit ist DA1 der dafür vorgesehene Anspruchsnachweis.

Was ist das DA1 Formular?

DA1 ist ein portables Dokument der europäischen Koordinierung der sozialen Sicherheit. Es bescheinigt einen besonderen Anspruch auf Sachleistungen der Unfallversicherung bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit.

Das Dokument kann relevant sein, wenn eine versicherte Person:

  • in Deutschland unfallversichert ist, aber im Ausland arbeitet,
  • während einer Entsendung einen Arbeitsunfall erleidet,
  • regelmäßig in mehreren Staaten arbeitet,
  • nach einem Arbeitsunfall im Ausland weiterbehandelt werden muss,
  • wegen einer anerkannten Berufskrankheit Leistungen in einem anderen Staat benötigt,
  • in einem anderen Staat wohnt als dem Staat, in dem sie unfallversichert ist.

DA1 betrifft dabei Sachleistungen, also insbesondere medizinische Behandlung und weitere Leistungen zur Versorgung der Folgen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit.

DA1 und E123 – was ist der Unterschied?

Das Portable Dokument DA1 ist der Nachfolger des früheren Formulars E123.

Ältere Unterlagen oder Internetseiten verwenden teilweise noch Begriffe wie:

  • E123 Formular,
  • E123 Arbeitsunfall,
  • E123 Berufskrankheit,
  • Bescheinigung E123.

Im heutigen europäischen Koordinierungssystem wird dafür das Portable Dokument DA1 verwendet.

Wofür braucht man das DA1 Formular?

DA1 weist nach, dass eine Person bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit Anspruch auf die besonderen Sachleistungen des zuständigen Unfallversicherungssystems hat, obwohl die Behandlung in einem anderen Staat erfolgt.

Beispiele:

  • Ein in Deutschland versicherter Monteur erleidet während einer Entsendung nach Österreich einen Arbeitsunfall.
  • Ein deutscher Lkw-Fahrer verletzt sich während einer beruflichen Tätigkeit in Frankreich.
  • Eine in Deutschland versicherte Person wohnt im europäischen Ausland und benötigt dort Behandlung wegen einer Berufskrankheit.
  • Nach einem Arbeitsunfall ist eine weitere medizinische Versorgung im Wohnstaat notwendig.

Braucht man DA1 vor jeder Dienstreise ins Ausland?

Nein. DA1 ist kein allgemeines Reisedokument und muss nicht von jedem Beschäftigten vorsorglich vor jeder Dienstreise beantragt werden.

Bei einer gewöhnlichen Auslandstätigkeit können andere Nachweise wesentlich wichtiger sein, insbesondere:

  • A1-Bescheinigung,
  • Europäische Krankenversicherungskarte – EHIC,
  • weitere vom Arbeitgeber oder Versicherungsträger empfohlene Nachweise.

DA1 wird relevant, wenn es um einen konkreten Arbeitsunfall, eine Berufskrankheit oder die weitere Behandlung ihrer Folgen geht.

Wer stellt DA1 in Deutschland aus?

Für eine in Deutschland gesetzlich unfallversicherte Person ist grundsätzlich der zuständige Unfallversicherungsträger Ansprechpartner für DA1.

Das kann beispielsweise sein:

  • eine gewerbliche Berufsgenossenschaft,
  • eine Unfallkasse,
  • ein anderer zuständiger Träger der gesetzlichen Unfallversicherung.

Welche Berufsgenossenschaft zuständig ist, hängt insbesondere vom Unternehmen beziehungsweise Tätigkeitsbereich ab.

Arbeitnehmer können den zuständigen Unfallversicherungsträger häufig über ihren Arbeitgeber ermitteln.

DA1 bei Arbeitsunfall im Ausland – wie funktioniert es?

Bleibt eine beschäftigte Person während ihrer Tätigkeit im europäischen Ausland nach den Koordinierungsregeln in Deutschland versichert und erleidet dort einen Arbeitsunfall, kann sie medizinische Sachleistungen im Aufenthaltsstaat erhalten.

Die Behandlung richtet sich dabei grundsätzlich nach den Vorschriften und dem Leistungsstandard des Landes, in dem sie erbracht wird.

Die Kosten werden im Rahmen der europäischen Koordinierung zwischen den zuständigen Institutionen abgerechnet.

DA1 bestätigt gegenüber der zuständigen Institution im Aufenthaltsstaat, dass ein besonderer Leistungsanspruch aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit besteht.

Was tun bei einem Arbeitsunfall im Ausland?

Bei einem akuten Arbeitsunfall steht zuerst die medizinische Versorgung im Vordergrund. Man sollte nicht auf die Ausstellung des DA1 warten, wenn eine sofortige Behandlung erforderlich ist.

  1. Notwendige medizinische Hilfe in Anspruch nehmen.
  2. Dem Arzt oder Krankenhaus ausdrücklich mitteilen, dass sich der Unfall bei der Arbeit ereignet hat.
  3. Arbeitgeber beziehungsweise Vorgesetzten informieren.
  4. Unfallhergang dokumentieren.
  5. Medizinische Unterlagen aufbewahren.
  6. Zuständigen Unfallversicherungsträger informieren.
  7. Falls erforderlich DA1 für die weitere Abwicklung beantragen.

DA1 für Lkw-Fahrer im internationalen Verkehr

Für Berufskraftfahrer ist DA1 besonders relevant, weil ihre versicherte berufliche Tätigkeit regelmäßig in mehreren Staaten stattfindet.

Ein Arbeitsunfall kann beispielsweise während folgender Tätigkeiten eintreten:

  • Fahren des Lkw,
  • Be- und Entladen,
  • Ladungssicherung,
  • Öffnen oder Schließen des Aufliegers,
  • Bedienung einer Ladebordwand,
  • Kontrolle des Fahrzeugs,
  • bestimmte Reparatur- oder Sicherungsmaßnahmen unterwegs,
  • weitere versicherte Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Transport.

Entscheidend ist allerdings nicht nur, dass der Unfall „bei einer Tour“ passiert. Das Ereignis muss nach den für die Unfallversicherung geltenden Regeln als Versicherungsfall eingeordnet werden können.

Beispiel: deutscher Lkw-Fahrer hat einen Arbeitsunfall in Frankreich

Ein Berufskraftfahrer arbeitet für ein deutsches Transportunternehmen und unterliegt weiterhin dem deutschen Sozialversicherungsrecht.

Beim Sichern der Ladung in Frankreich stürzt er vom Auflieger und verletzt sich.

In diesem Fall sollte er:

  1. medizinische Hilfe erhalten,
  2. angeben, dass der Unfall während der Arbeit passiert ist,
  3. seinen Arbeitgeber informieren,
  4. den Unfall dokumentieren lassen,
  5. den zuständigen deutschen Unfallversicherungsträger einschalten.

DA1 kann anschließend den besonderen Anspruch auf Leistungen wegen des Arbeitsunfalls im Behandlungsstaat nachweisen.

DA1 beantragen – wie geht das in Deutschland?

Das DA1 Formular wird beim zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungsträger beantragt.

Je nach Fall benötigt der Träger Informationen über:

  • die versicherte Person,
  • das Beschäftigungsverhältnis,
  • den Unfallhergang,
  • Ort und Datum des Arbeitsunfalls,
  • die Art der Verletzung,
  • bereits erfolgte medizinische Behandlung,
  • eine mögliche Berufskrankheit,
  • den geplanten oder tatsächlichen Aufenthalt im Ausland.

Bei einer Entsendung oder Tätigkeit in mehreren EU-Staaten kann zusätzlich die A1-Bescheinigung von Bedeutung sein.

Welche Unterlagen braucht man für DA1?

Es gibt keine für jeden Fall identische Dokumentenliste, da DA1 an einen konkreten Arbeitsunfall oder eine konkrete Berufskrankheit gebunden ist.

Je nach Sachverhalt können erforderlich sein:

  • persönliche Daten,
  • Angaben zum Arbeitgeber,
  • Unfallanzeige oder Informationen zum Arbeitsunfall,
  • medizinische Unterlagen,
  • Angaben zur ausländischen Behandlung,
  • A1-Bescheinigung, sofern relevant,
  • Informationen zu einer anerkannten oder vermuteten Berufskrankheit.

Welche Nachweise tatsächlich notwendig sind, legt der zuständige Unfallversicherungsträger im konkreten Fall fest.

DA1 und A1 – was ist der Unterschied?

A1 und DA1 erfüllen völlig unterschiedliche Aufgaben.

Dokument Funktion
A1 Bestätigt, welches Sozialversicherungsrecht für eine grenzüberschreitend tätige Person gilt.
DA1 Bestätigt den besonderen Anspruch auf Sachleistungen wegen Arbeitsunfall oder Berufskrankheit.

Eine Person kann deshalb beide Dokumente benötigen.

Beispiel: Ein Arbeitnehmer wird aus Deutschland in einen anderen EU-Staat entsandt. A1 bestätigt, dass weiterhin das deutsche Sozialversicherungsrecht gilt. Kommt es während der versicherten Tätigkeit zu einem Arbeitsunfall, kann zusätzlich DA1 für die medizinische Versorgung der Unfallfolgen relevant werden.

Reicht A1 nach einem Arbeitsunfall im Ausland aus?

Nein. A1 bestätigt zwar das anzuwendende Sozialversicherungsrecht, bescheinigt aber nicht denselben Leistungsanspruch wie DA1.

A1 beantwortet im Kern die Frage:

„Welchem Sozialversicherungsrecht unterliegt die Person?“

DA1 beantwortet dagegen:

„Besteht ein besonderer Anspruch auf Sachleistungen wegen dieses Arbeitsunfalls oder dieser Berufskrankheit?“

DA1 und EHIC – was ist der Unterschied?

Auch die Europäische Krankenversicherungskarte EHIC ersetzt DA1 nicht.

DA1 EHIC
Speziell für Arbeitsunfall oder Berufskrankheit Für medizinisch notwendige Behandlung während eines vorübergehenden Aufenthalts
Anspruch nach den besonderen Regeln der Unfallversicherung Anspruch nach den Regeln der Krankenversicherung
Bezieht sich auf einen konkreten Versicherungsfall Ist nicht auf Arbeitsunfälle beschränkt
Wird vom zuständigen Unfallversicherungsträger ausgestellt Wird über die zuständige Krankenversicherung bereitgestellt

Kann man nach einem Arbeitsunfall einfach die EHIC benutzen?

Bei einer Behandlung, die speziell auf einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit zurückzuführen ist, sollte die EHIC nicht als Ersatz für DA1 betrachtet werden.

Der Behandler sollte wissen, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelt. Nur so kann das Ereignis dem richtigen Leistungssystem zugeordnet werden.

Bei einem normalen gesundheitlichen Problem während einer vorübergehenden Auslandsreise kann dagegen die EHIC das relevante Dokument sein.

Beispiel: Arbeitsunfall oder normale Erkrankung?

Ein Fahrer befindet sich auf einer mehrtägigen Tour in einem anderen EU-Staat.

Fall 1: Beim Öffnen der Aufliegertür wird er von einem herabfallenden Gegenstand verletzt. Es handelt sich möglicherweise um einen Arbeitsunfall. DA1 kann für die Behandlung der Unfallfolgen relevant werden.

Fall 2: Der Fahrer bekommt während der Tour eine schwere Mandelentzündung. Diese Erkrankung steht nicht mit einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit in Verbindung. Für medizinisch notwendige Behandlung während des vorübergehenden Aufenthalts ist grundsätzlich die Krankenversicherung beziehungsweise EHIC relevant.

DA1 und S1 – was ist der Unterschied?

S1 und DA1 bestätigen unterschiedliche Ansprüche.

S1 dient insbesondere dazu, einer Person, die in einem Staat versichert ist und in einem anderen Staat wohnt, Zugang zur Gesundheitsversorgung im Wohnstaat zu ermöglichen.

DA1 betrifft dagegen ausschließlich die besonderen Leistungen aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit.

Dokument Hauptzweck
S1 Gesundheitsversorgung im Wohnstaat bei Versicherung in einem anderen Staat
DA1 Sachleistungen wegen Arbeitsunfall oder Berufskrankheit

DA1 und S2 – was ist der Unterschied?

S2 betrifft genehmigte geplante Krankenbehandlung in einem anderen europäischen Staat. DA1 betrifft dagegen den besonderen Leistungsanspruch der Unfallversicherung.

Auch hier können je nach Situation zusätzliche Genehmigungen erforderlich sein, wenn eine Person gezielt ins Ausland reisen möchte, um dort eine Behandlung aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit durchführen zu lassen.

DA1 bedeutet nicht automatisch, dass jede frei gewählte geplante Behandlung im Ausland ohne vorherige Abstimmung übernommen wird.

DA1, A1, EHIC, S1 und S2 im Vergleich

Dokument Wofür wird es benötigt?
DA1 Arbeitsunfall oder Berufskrankheit
A1 Feststellung des anzuwendenden Sozialversicherungsrechts
EHIC Medizinisch notwendige Behandlung während eines vorübergehenden Aufenthalts
S1 Registrierung der Gesundheitsversorgung im Wohnstaat
S2 Genehmigte geplante medizinische Behandlung in einem anderen Staat

In welchen Ländern kann DA1 verwendet werden?

Das Portable Dokument DA1 wird im Rahmen der europäischen Koordinierung insbesondere zwischen den EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz verwendet.

Für Tätigkeiten in anderen Staaten können Sozialversicherungsabkommen oder andere nationale Verfahren gelten.

Vor längeren Auslandseinsätzen sollte deshalb geklärt werden:

  • ob der deutsche Unfallversicherungsschutz fortbesteht,
  • welche Nachweise mitgeführt werden sollen,
  • wie die medizinische Versorgung im Einsatzstaat organisiert ist,
  • welche Institution im Schadensfall kontaktiert werden muss.

Bin ich bei einer Entsendung aus Deutschland im Ausland unfallversichert?

Bei einer ordnungsgemäßen Entsendung kann der Schutz der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung während der Tätigkeit im Ausland fortbestehen.

Ob dies der Fall ist, hängt von den Voraussetzungen der jeweiligen grenzüberschreitenden Beschäftigung ab.

Bei Tätigkeiten innerhalb Europas kann die A1-Bescheinigung dokumentieren, dass weiterhin deutsches Sozialversicherungsrecht anzuwenden ist.

Kommt es anschließend zu einem versicherten Arbeitsunfall, übernimmt der zuständige deutsche Unfallversicherungsträger die Aufgaben, die sich aus dem Versicherungsfall ergeben.

Was ist bei kurzfristigen Auslandseinsätzen?

Auch ein kurzer beruflicher Aufenthalt im Ausland kann unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Ein Arbeitsunfall wird nicht deshalb zu einem privaten Unfall, weil der Auslandseinsatz nur einen Tag oder wenige Stunden dauert.

Entscheidend sind:

  • die versicherte Tätigkeit,
  • der Zusammenhang zwischen Tätigkeit und Unfall,
  • das auf die Person anzuwendende Versicherungsrecht.

Was gilt bei einem Wegeunfall im Ausland?

Auch ein Wegeunfall kann grundsätzlich ein Versicherungsfall der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung sein, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und der deutsche Versicherungsschutz fortbesteht.

Ob DA1 für die medizinische Versorgung im Ausland benötigt wird, hängt anschließend vom konkreten Versicherungsfall und der grenzüberschreitenden Situation ab.

Was gilt bei einer Berufskrankheit?

DA1 ist nicht nur für Arbeitsunfälle vorgesehen, sondern auch für Berufskrankheiten.

Das kann relevant sein, wenn eine versicherte Person:

  • an einer anerkannten Berufskrankheit leidet,
  • im Ausland wohnt,
  • sich vorübergehend im Ausland aufhält,
  • dort medizinische Behandlung wegen der Berufskrankheit benötigt.

Bei grenzüberschreitenden Erwerbsbiografien kann die Feststellung des zuständigen Staates bei Berufskrankheiten komplexer sein als bei einem einzelnen Arbeitsunfall.

Was ist, wenn ich in mehreren Ländern gesundheitsschädlich gearbeitet habe?

Bei Berufskrankheiten können auch frühere Tätigkeiten in anderen Staaten für die Beurteilung relevant sein.

Innerhalb der europäischen Koordinierung können gefährdende Tätigkeiten in mehreren beteiligten Staaten berücksichtigt werden.

Deshalb sollte bei einer vermuteten Berufskrankheit die gesamte berufliche Exposition möglichst vollständig angegeben werden.

Welche Leistungen erhält man mit DA1?

DA1 betrifft Sachleistungen der Unfallversicherung.

Dazu können nach den Regeln des Behandlungsstaates insbesondere gehören:

  • ärztliche Behandlung,
  • Krankenhausbehandlung,
  • Medikamente,
  • medizinisch notwendige Heilmittel,
  • Hilfsmittel,
  • Rehabilitationsmaßnahmen,
  • weitere medizinische Leistungen aufgrund des Arbeitsunfalls oder der Berufskrankheit.

Art und Umfang richten sich grundsätzlich nach dem Leistungssystem des Staates, in dem die Behandlung erfolgt.

Deckt DA1 jede Behandlung im Ausland ab?

Nein. DA1 ist auf Leistungen beschränkt, die mit dem betreffenden Arbeitsunfall oder der betreffenden Berufskrankheit zusammenhängen.

Beispiele:

  • Operation nach einem versicherten Arbeitsunfall – kann zum DA1-Fall gehören,
  • Physiotherapie wegen dieser Unfallverletzung – kann zum DA1-Fall gehören,
  • Behandlung einer unabhängigen Grippe – gehört nicht zu diesem DA1-Fall,
  • Zahnbehandlung ohne Zusammenhang mit dem Unfall – gehört nicht automatisch dazu.

Übernimmt DA1 private Behandlung?

DA1 ist keine private Auslandskrankenversicherung und garantiert nicht die Übernahme jeder privat gewählten Behandlung.

Die Versorgung erfolgt grundsätzlich nach den Rechtsvorschriften und dem Versorgungssystem des Behandlungsstaates.

Private Wahlleistungen oder Behandlungen außerhalb des dort vorgesehenen Systems können deshalb zusätzliche Kosten verursachen.

Ist die Behandlung im Ausland genauso wie in Deutschland?

Nicht unbedingt. Art und Umfang der medizinischen Versorgung richten sich grundsätzlich nach den Vorschriften und dem medizinischen Leistungssystem des jeweiligen Staates.

Der Leistungsumfang kann sich daher von dem unterscheiden, was Versicherte aus Deutschland gewohnt sind.

DA1 garantiert nicht automatisch einen deutschen Behandlungsstandard in jedem anderen Staat.

Wer zahlt Geldleistungen nach einem Arbeitsunfall im Ausland?

DA1 betrifft in erster Linie Sachleistungen. Geldleistungen werden grundsätzlich vom zuständigen Versicherungsstaat nach dessen Vorschriften erbracht.

Bei einer in Deutschland unfallversicherten Person können – sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind – beispielsweise Leistungen der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung relevant werden.

DA1 selbst ist jedoch:

  • kein Antrag auf Verletztengeld,
  • kein Rentenbescheid,
  • keine Abfindung,
  • kein pauschales Schmerzensgeld.

Gibt DA1 Anspruch auf Verletztengeld?

DA1 selbst begründet oder berechnet kein Verletztengeld.

Ob Anspruch auf Verletztengeld oder andere Geldleistungen besteht, richtet sich nach dem zuständigen Unfallversicherungssystem und den Voraussetzungen des konkreten Versicherungsfalls.

Muss der Arbeitsunfall dem Arbeitgeber gemeldet werden?

Ja. Ein Arbeitsunfall sollte dem Arbeitgeber unverzüglich gemeldet werden.

Die Meldung ist wichtig für:

  • Dokumentation des Unfallereignisses,
  • Einleitung des Unfallversicherungsverfahrens,
  • Kontakt mit der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse,
  • spätere medizinische und versicherungsrechtliche Fragen.

Wann muss der Arbeitgeber eine Unfallanzeige erstatten?

Führt ein Arbeits- oder Wegeunfall zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen oder zum Tod der versicherten Person, muss das Unternehmen den Unfall dem zuständigen Unfallversicherungsträger anzeigen.

Die Unfallanzeige geht beispielsweise an:

  • die zuständige Berufsgenossenschaft,
  • die zuständige Unfallkasse.

Auch ein Arbeitsunfall während einer versicherten Dienstreise oder Auslandstätigkeit kann entsprechend meldepflichtig sein.

Muss man nach einem Arbeitsunfall zum Durchgangsarzt?

In Deutschland ist bei bestimmten Arbeitsunfällen eine Vorstellung bei einem Durchgangsarzt erforderlich.

Das ist insbesondere der Fall, wenn:

  • die Unfallverletzung über den Unfalltag hinaus zur Arbeitsunfähigkeit führt,
  • die notwendige ärztliche Behandlung voraussichtlich länger als eine Woche dauert,
  • Heil- oder Hilfsmittel verordnet werden müssen,
  • eine Wiedererkrankung aufgrund früherer Unfallfolgen vorliegt.

Bei einem Unfall im Ausland gelten zunächst die Behandlungsstrukturen des jeweiligen Landes.

Was gilt für im Ausland versicherte Personen nach einem Arbeitsunfall in Deutschland?

Auch eine Person, die nicht in Deutschland, sondern in einem anderen beteiligten Staat versichert ist, kann nach einem Arbeitsunfall in Deutschland Leistungen erhalten.

In diesem Fall wird DA1 grundsätzlich vom zuständigen ausländischen Versicherungsträger ausgestellt.

Die Versorgung in Deutschland wird im Rahmen der sogenannten Sachleistungsaushilfe organisiert.

Eine wichtige Rolle übernimmt dabei die Deutsche Verbindungsstelle Unfallversicherung – Ausland (DVUA).

Beispiel: ausländisch versicherter Arbeitnehmer hat Arbeitsunfall in Deutschland

Eine Person ist in einem anderen EU-Staat unfallversichert und arbeitet vorübergehend in Deutschland.

Während der Tätigkeit kommt es zu einem Arbeitsunfall.

In dieser Situation:

  1. wird die notwendige medizinische Versorgung in Deutschland eingeleitet,
  2. muss angegeben werden, dass ein Arbeitsunfall vorliegt,
  3. bleibt der ausländische Versicherungsträger grundsätzlich der zuständige Träger,
  4. kann DA1 den besonderen Leistungsanspruch bestätigen,
  5. wird die Sachleistungsaushilfe in Deutschland über die zuständigen Stellen der gesetzlichen Unfallversicherung koordiniert.

Wer ist die DVUA?

DVUA steht für Deutsche Verbindungsstelle Unfallversicherung – Ausland.

Sie übernimmt wichtige Aufgaben bei grenzüberschreitenden Fällen der gesetzlichen Unfallversicherung.

Das betrifft unter anderem:

  • Arbeitsunfälle ausländisch versicherter Personen in Deutschland,
  • Berufskrankheiten mit grenzüberschreitendem Bezug,
  • Sachleistungsaushilfe,
  • Koordinierung zwischen deutschen und ausländischen Versicherungsträgern.

Kann DA1 nachträglich ausgestellt werden?

Bei einem plötzlich eintretenden Arbeitsunfall ist es selbstverständlich möglich, dass noch kein DA1 vorliegt.

Die medizinische Notfallversorgung darf deshalb nicht davon abhängig gemacht werden, dass der Verletzte zuerst ein Dokument beschafft.

Der Anspruchsnachweis und die Abstimmung mit den zuständigen Institutionen werden anschließend geklärt.

Je früher Arbeitgeber und Unfallversicherungsträger informiert werden, desto einfacher lässt sich die grenzüberschreitende Abwicklung organisieren.

Muss man DA1 beim Arbeitsunfall dabeihaben?

Nein. DA1 ist nicht mit einem Führerschein oder Personalausweis vergleichbar, den jeder Arbeitnehmer bei jeder Tätigkeit ständig mitführen muss.

Bei geplanten Auslandseinsätzen ist es jedoch sinnvoll, vorab mit Arbeitgeber und Unfallversicherungsträger zu klären, welche Versicherungsnachweise im jeweiligen Staat benötigt werden.

Wie lange ist DA1 gültig?

Für DA1 gibt es keine einheitliche allgemeine Gültigkeitsdauer, die für jeden Arbeitsunfall und jede Berufskrankheit gilt.

Das Dokument bezieht sich auf einen bestimmten Leistungsanspruch und kann daher auf den entsprechenden Fall und Zeitraum ausgestellt werden.

Entscheidend sind:

  • der konkrete Versicherungsfall,
  • der bestehende Leistungsanspruch,
  • der vom zuständigen Träger bestätigte Zeitraum.

Eine pauschale Aussage wie „DA1 ist immer 30 Tage gültig“ ist daher nicht richtig.

Muss DA1 jedes Jahr erneuert werden?

Nein. Es besteht keine allgemeine jährliche Verlängerungspflicht.

Wird über einen längeren Zeitraum Behandlung wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit im Ausland benötigt, sollte mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger geklärt werden, welcher Nachweis für den weiteren Zeitraum erforderlich ist.

Kann DA1 elektronisch übermittelt werden?

Die europäischen Sozialversicherungsträger tauschen Informationen zunehmend elektronisch miteinander aus.

Neben dem portablen Dokument für die versicherte Person können notwendige Angaben zwischen den beteiligten Institutionen über das europäische elektronische Austauschsystem übermittelt werden.

Für Versicherte bleibt DA1 dennoch ein wichtiger verständlicher Nachweis ihres konkreten Anspruchs.

Braucht man DA1 für eine geplante Behandlung im Ausland?

Wer gezielt in einen anderen Staat reisen möchte, um sich dort wegen der Folgen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit behandeln zu lassen, sollte die Behandlung vorher mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger abstimmen.

Eine bereits bestehende DA1-Bescheinigung bedeutet nicht automatisch, dass jede beliebige geplante Behandlung in einem anderen Staat frei gewählt werden kann.

Für eine gezielte Reise zur medizinischen Behandlung kann eine vorherige Genehmigung erforderlich sein.

Kann man nach einem Arbeitsunfall für eine Nachkontrolle ins Ausland zurückfahren?

Auch eine geplante Wiedervorstellung oder Weiterbehandlung in einem anderen Staat sollte vorher mit dem zuständigen Versicherungsträger abgestimmt werden.

Das gilt beispielsweise, wenn:

  • eine Operation im Ausland stattgefunden hat,
  • eine Nachkontrolle in derselben Klinik geplant ist,
  • weitere Rehabilitation im Ausland stattfinden soll.

Eine medizinisch geplante Reise ist rechtlich anders zu behandeln als eine plötzlich notwendige Behandlung während eines ohnehin bestehenden Aufenthalts.

Was passiert ohne DA1?

Fehlt DA1 bei einem Arbeitsunfall im Ausland, bedeutet das nicht automatisch, dass überhaupt keine Behandlung möglich ist oder sämtliche Kosten endgültig selbst getragen werden müssen.

Fehlende Nachweise können allerdings zu Problemen führen bei:

  • der Zuordnung zum richtigen Versicherungssystem,
  • der Kostenabrechnung,
  • der Anerkennung besonderer Leistungen der Unfallversicherung,
  • der Kommunikation zwischen den beteiligten Institutionen.

Deshalb sollte der zuständige Unfallversicherungsträger möglichst früh eingeschaltet werden.

DA1 bei einem privaten Unfall im Ausland?

Nein. DA1 ist nicht für einen gewöhnlichen privaten Freizeitunfall vorgesehen.

Beispiele:

  • Sturz beim privaten Sightseeing – grundsätzlich kein DA1-Fall,
  • Verletzung beim privaten Sport – grundsätzlich kein DA1-Fall,
  • Arbeitsunfall während einer versicherten beruflichen Tätigkeit – möglicher DA1-Fall.

Entscheidend ist, ob ein Versicherungsfall der zuständigen Unfallversicherung vorliegt.

DA1 bei einem Unfall während der Pause?

Nicht jeder Unfall während eines Arbeitstages ist automatisch ein Arbeitsunfall.

Ob gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht, hängt davon ab, ob die konkrete Tätigkeit zum Unfallzeitpunkt der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist.

Die bloße Tatsache, dass sich eine Person auf einer Dienstreise oder einer Lkw-Tour befindet, reicht nicht immer aus.

DA1 bei Berufskraftfahrern – welche Unterlagen sollte man unterwegs haben?

DA1 ist nicht der einzige relevante Versicherungsnachweis für grenzüberschreitend tätige Fahrer.

Je nach Beschäftigung können insbesondere wichtig sein:

  • A1-Bescheinigung,
  • EHIC,
  • Versicherungsdaten,
  • Kontaktdaten des Arbeitgebers,
  • Kontaktdaten des zuständigen Unfallversicherungsträgers,
  • betriebliche Notfallinformationen.

DA1 wird anschließend insbesondere dann relevant, wenn ein konkreter Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit grenzüberschreitend behandelt wird.

Die häufigsten Fehler beim DA1 Formular

  • DA1 mit A1 verwechseln,
  • DA1 mit der EHIC verwechseln,
  • DA1 als allgemeine Bescheinigung für jede Auslandsarbeit betrachten,
  • davon ausgehen, dass jeder Arbeitnehmer DA1 vor jeder Dienstreise beantragen muss,
  • nach einem Unfall nicht erwähnen, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelt,
  • Arbeitgeber zu spät informieren,
  • Unfallhergang nicht dokumentieren,
  • medizinische Unterlagen nicht aufbewahren,
  • davon ausgehen, dass die EHIC sämtliche Unfallversicherungsleistungen ersetzt,
  • DA1 als private Auslandskrankenversicherung betrachten,
  • davon ausgehen, dass DA1 jede Privatbehandlung bezahlt,
  • eine geplante Behandlung im Ausland ohne vorherige Abstimmung antreten,
  • von einer pauschalen DA1-Gültigkeit von 30 Tagen ausgehen.

Arbeitsunfall im Ausland – Checkliste

  1. Medizinische Versorgung: Bei Verletzungen sofort notwendige Hilfe in Anspruch nehmen.
  2. Arbeitsunfall angeben: Arzt oder Krankenhaus über den beruflichen Zusammenhang informieren.
  3. Arbeitgeber informieren: Unfall so schnell wie möglich melden.
  4. Unfall dokumentieren: Ort, Zeitpunkt, Tätigkeit und Unfallhergang festhalten.
  5. Unterlagen sichern: Medizinische Berichte und Rechnungen aufbewahren.
  6. Versicherungsstatus prüfen: Bei grenzüberschreitender Tätigkeit kann A1 wichtig sein.
  7. Unfallversicherungsträger kontaktieren: Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse einschalten.
  8. DA1 klären: Prüfen, ob DA1 für Behandlung oder weitere Versorgung benötigt wird.

FAQ – DA1 Formular

Was ist das DA1 Formular?

DA1 ist ein portables Dokument, das den besonderen Anspruch auf medizinische Sachleistungen wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit in einem anderen europäischen Staat bestätigt.

Wie heißt das frühere DA1 Formular?

Das frühere Formular hieß E123. DA1 ist dessen Nachfolger im aktuellen europäischen Koordinierungssystem.

Wer stellt DA1 in Deutschland aus?

DA1 wird für in Deutschland unfallversicherte Personen grundsätzlich durch den zuständigen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung ausgestellt, beispielsweise eine Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

Wo kann ich DA1 beantragen?

Wenden Sie sich an den für Ihren Versicherungsfall zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungsträger.

Muss jeder Arbeitnehmer DA1 beantragen?

Nein. DA1 ist kein allgemeines Dokument für jeden Arbeitnehmer, sondern betrifft konkrete Ansprüche wegen Arbeitsunfall oder Berufskrankheit.

Brauche ich DA1 vor einer Dienstreise?

Nicht grundsätzlich. Für normale grenzüberschreitende Beschäftigung können andere Nachweise wie A1 und EHIC relevant sein. DA1 ist auf Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten ausgerichtet.

Braucht ein Lkw-Fahrer DA1?

Ein international tätiger Lkw-Fahrer kann DA1 benötigen, wenn er einen versicherten Arbeitsunfall im Ausland erleidet oder dort Leistungen wegen einer Berufskrankheit benötigt.

Kann DA1 nach einem Unfall beantragt werden?

Ja. Bei einem plötzlich eintretenden Arbeitsunfall ist häufig noch kein DA1 vorhanden. Die medizinische Versorgung hat Vorrang und der Anspruchsnachweis kann anschließend geklärt werden.

Muss ich nach einem Arbeitsunfall auf DA1 warten, bevor ich zum Arzt gehe?

Nein. Bei einer notwendigen medizinischen Behandlung sollte unverzüglich Hilfe in Anspruch genommen werden.

Muss ich dem Arzt sagen, dass es ein Arbeitsunfall war?

Ja. Diese Information ist wichtig, damit die Behandlung dem richtigen Versicherungssystem zugeordnet werden kann.

Ist DA1 dasselbe wie A1?

Nein. A1 bestätigt das anzuwendende Sozialversicherungsrecht. DA1 bestätigt einen besonderen Leistungsanspruch wegen Arbeitsunfall oder Berufskrankheit.

Brauche ich trotz A1 ein DA1?

Das kann der Fall sein. A1 und DA1 erfüllen unterschiedliche Funktionen und können bei demselben Auslandseinsatz beide relevant sein.

Ist DA1 dasselbe wie die EHIC?

Nein. Die EHIC betrifft medizinisch notwendige Krankenbehandlung bei einem vorübergehenden Aufenthalt. DA1 betrifft spezielle Leistungen wegen Arbeitsunfall oder Berufskrankheit.

Reicht die EHIC bei einem Arbeitsunfall im Ausland?

Für besondere Leistungen wegen eines Arbeitsunfalls sollte die EHIC nicht als Ersatz für DA1 betrachtet werden.

Was ist der Unterschied zwischen DA1 und S1?

S1 betrifft die Gesundheitsversorgung im Wohnstaat einer in einem anderen Staat versicherten Person. DA1 betrifft Leistungen aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit.

Was ist der Unterschied zwischen DA1 und S2?

S2 betrifft eine genehmigte geplante Krankenbehandlung im Ausland. DA1 betrifft den besonderen Unfallversicherungsanspruch.

Gilt DA1 in der EU?

Ja. DA1 wird im Rahmen der europäischen Koordinierung insbesondere in den EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz verwendet.

Gilt DA1 auch bei Berufskrankheiten?

Ja. DA1 ist ausdrücklich sowohl für Arbeitsunfälle als auch für Berufskrankheiten vorgesehen.

Welche Leistungen deckt DA1 ab?

DA1 betrifft medizinische Sachleistungen, die mit dem konkreten Arbeitsunfall oder der Berufskrankheit zusammenhängen. Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach den Regeln des Behandlungsstaates.

Bezahlt DA1 eine private Klinik?

Nicht automatisch. DA1 ist keine private Krankenversicherung und garantiert keine Kostenübernahme für frei gewählte Privatleistungen.

Deckt DA1 Reha ab?

Medizinisch notwendige Rehabilitationsleistungen können Teil der Versorgung sein, sofern sie mit dem Versicherungsfall zusammenhängen und nach den geltenden Regeln erbracht werden.

Bekomme ich mit DA1 Verletztengeld?

DA1 selbst ist kein Antrag auf Verletztengeld. Geldleistungen werden vom zuständigen Versicherungsträger nach dessen Rechtsvorschriften gewährt.

Wie lange ist DA1 gültig?

Es gibt keine einheitliche allgemeine Gültigkeitsdauer. Der Zeitraum richtet sich nach dem konkreten Versicherungsfall und der Bescheinigung des zuständigen Trägers.

Ist DA1 immer 30 Tage gültig?

Nein. Eine allgemeine 30-Tage-Regel für jedes DA1 gibt es nicht.

Muss DA1 jedes Jahr erneuert werden?

Nein. Eine generelle jährliche Verlängerungspflicht besteht nicht.

Kann DA1 elektronisch übermittelt werden?

Informationen zwischen den beteiligten Sozialversicherungsträgern können auch im europäischen elektronischen Austauschsystem übermittelt werden.

Was passiert, wenn ich kein DA1 habe?

Das bedeutet nicht automatisch, dass eine notwendige Behandlung verweigert wird. Fehlende Nachweise können aber die Zuordnung des Versicherungsfalls und die Kostenabrechnung erschweren.

Gilt DA1 für einen privaten Unfall im Urlaub?

Nein. DA1 setzt einen Arbeitsunfall, eine Berufskrankheit oder einen entsprechenden Versicherungsfall der Unfallversicherung voraus.

Wer meldet einen schweren Arbeitsunfall in Deutschland?

Führt ein Arbeits- oder Wegeunfall zu mehr als drei Kalendertagen Arbeitsunfähigkeit oder zum Tod, muss das Unternehmen eine Unfallanzeige beim zuständigen Unfallversicherungsträger erstatten.

Wer hilft ausländisch Versicherten nach einem Arbeitsunfall in Deutschland?

Bei grenzüberschreitenden Fällen wird die Sachleistungsaushilfe in Deutschland unter Beteiligung der Deutschen Verbindungsstelle Unfallversicherung – Ausland koordiniert. Den DA1-Anspruch bestätigt grundsätzlich der zuständige ausländische Versicherungsträger.

Kann ich mit DA1 gezielt für eine Operation ins Ausland fahren?

Nicht ohne Weiteres. Eine gezielt geplante Behandlung im Ausland sollte vorher vom zuständigen Unfallversicherungsträger genehmigt beziehungsweise abgestimmt werden.

DA1 Formular – das Wichtigste auf einen Blick

  • DA1 bestätigt den Anspruch auf Sachleistungen bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit in einem anderen Staat.
  • DA1 ist kein allgemeines Dokument für jede Auslandsbeschäftigung und muss nicht vorsorglich von jedem Arbeitnehmer beantragt werden.
  • Für in Deutschland Versicherte ist grundsätzlich der zuständige gesetzliche Unfallversicherungsträger, etwa eine Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse, Ansprechpartner.
  • DA1 und A1 sind unterschiedliche Dokumente: A1 bestätigt das anzuwendende Sozialversicherungsrecht, DA1 den Leistungsanspruch aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit.
  • Auch DA1 und EHIC erfüllen unterschiedliche Aufgaben – die EHIC betrifft medizinisch notwendige Behandlung bei einem vorübergehenden Aufenthalt, DA1 speziell Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten.
  • Nach einem Arbeitsunfall im Ausland darf notwendige medizinische Hilfe nicht wegen eines fehlenden DA1 aufgeschoben werden.
  • Der Unfall sollte als Arbeitsunfall angegeben, dem Arbeitgeber gemeldet und möglichst vollständig dokumentiert werden.
  • DA1 kann auch nach Eintritt des Arbeitsunfalls ausgestellt werden und betrifft Sachleistungen, nicht unmittelbar Geldleistungen.
  • Der Umfang der medizinischen Leistungen richtet sich grundsätzlich nach den Vorschriften des Staates, in dem die Behandlung erfolgt.
  • Änderungen oder besondere Fälle sollten frühzeitig mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger geklärt werden.
  • Nach einem Arbeitsunfall im Ausland sind vor allem medizinische Versorgung, Meldung, Dokumentation und die schnelle Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger entscheidend.